Hilfsmittel
Hilfsmittel sind laut Sozialgesetzbuch SGB V § 33 Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, welche im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Für gesetzlich Versicherte ist eine Zuzahlung für ärztlich verordnete Hilfsmittel zu erbringen. Sehhilfen (sprich Brillen und Kontaktlinsen) erstattet die GKV seit dem 1.1.2004 nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und für schwer Sehbehinderte.
Die Leistungen der PKV für Hilfsmittel sind von dem gewählten Tarif abhängig, wobei auch in der PKV die Hilfsmittel medizinisch notwendig sein müssen und vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden.
Für bestimmte Hilfsmittel kann die Versicherungsgesellschaft nach den MB/KK eine vorherige Zusage verlangen. Zum Teil bieten einige private Krankenversicherer die Möglichkeit an, Hilfsmittel kostengünstig über einen Vertragspartner des Versicherungsunternehmens zu beziehen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Hilfsmittel & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Vermittlungsagent
- Angeborene Leiden
- Versicherungsnehmer
- Erstprämie
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Morbidität
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
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Stand: 16.03.2010
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