Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob jemand versicherungspflichtversicherungspflichtig oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Dafür wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt herangezogen. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt unter anderem auch
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- pauschale Überstundenvergütungen
- Zulagen
Nicht zur Findung der Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen werden Zuschläge, wie z.B. das Kindergeld, das mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt wird.
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Versicherungspflichtgrenze in der KrankenversicherungStichwortverzeichnis
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Stand: 25.07.2008
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