Jahresarbeitsentgeltgrenze

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob jemand versicherungspflichtversicherungspflichtig oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Dafür wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt herangezogen. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt unter anderem auch

Nicht zur Findung der Jahresarbeitsentgeltgrenze herangezogen werden Zuschläge, wie z.B. das Kindergeld, das mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt wird.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Jahresarbeitsentgeltgrenze & private Krankenversicherung .

Weiterführende Links:
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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