Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche Vereinigungen

Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die eine Zulassung zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten haben, gehören einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an.

Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Deutschland gibt es insgesamt 17 regionale KV-Bereiche, wobei es für jeden dieser regionalen Bereiche jeweils eine eigene Kassenärztliche Vereinigung gibt.

Als Zusammenschluss der einzelnen KVen auf Bundesebene fungiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese ist ein Beratungsgremium der regionalen Kassenärztliche Vereinigungen, ohne allerdings eine Weisungsbefugnis zu haben.

Die regionalen Kassenärztliche Vereinigungen unterstehen der Aufsicht des jeweiligen zuständigen Landesgesundheitsministeriums, die Kassenärtzliche Bundesvereinigung unterliegt der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Aufgaben der Kassenärztliche Vereinigungen entsprechend der Reichsversicherungsordnung (RVO) sind unter anderem:

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Stand: 25.07.2008
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