Kindernachversicherung
Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen bei der Nachversicherung von Neugeborenen in der privaten Krankenversicherung und der Versicherungsschutz beginnt (technischer Beginn) am Ersten des Geburtsmonats. Auch die Gesundheitsprüfung entfällt bei der Kindernachversicherung.
Folgende Voraussetzungen für die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung müssen erfüllt sein:
- Die private Krankenversicherung des Elternteils besteht bereits seit mindestens drei Monaten.
- Das Kind wird innerhalb von zwei Monaten ab Geburt versichert.
- Der technische Versicherungsbeginn ist der Erste des Geburtsmonats.
- Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung des Kindes darf nicht höher oder umfangreicher sein als der des versicherten Elternteiles.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Anzeigepflicht
- Solvabilität
- Verwaltungskostenquote
- Beitragssatz
- Sozialstation
- Tarif
- Sanatoriumsbehandlung
- Teilstationäre Behandlung
- Versicherungspflicht Azubis
- Antrag Ablehnung
Stand: 05.07.2008
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