Kindernachversicherung

Kindernachversicherung

Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten entfallen bei der Nachversicherung von Neugeborenen in der privaten Krankenversicherung und der Versicherungsschutz beginnt (technischer Beginn) am Ersten des Geburtsmonats. Auch die Gesundheitsprüfung entfällt bei der Kindernachversicherung.

Folgende Voraussetzungen für die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung müssen erfüllt sein:

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 05.07.2008
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