Kontrahierungszwang
Als Kontrahierungszwang wird die Pflicht zur Annahme eines Angebotes beim Abschluss eines Vertrages seitens einer privaten Krankenversicherung bezeichnet.
Vom Grundsatz her herrscht in der prviaten Versicherungswirtschaft Privatautonomie. Dies bedeutet, dass eine private Krankenversicherung nicht verpflichtet ist, einen Vertrag mit jedem abzuschließen.
Im Rahmen der Gesundheitsreform 2006 sollen neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch die privaten Krankenkassen per Gesetz verpflichtet werden, alle diejenigen, die die Voraussetzungen für den Standarttarif erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.
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Stand: 09.02.2012
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