Kostenübernahmeerklärung
Mit der Kostenübernahmeerklärung oder auch Kostenübernahmebestätigung bestätigt die private Krankenkasse (PKV), dass der Versicherer für anfallende Kosten eines Krankenhausaufenthaltes eintritt.
Das Krankenhaus rechnet die versicherten Kosten direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab.
In der Kostenübernahmebestätigung sind allerdings die wahlärztlichen Behandlungskosten nicht eingeschlossen.
Eine besondere Form der Kostenübernahmeerklärung ist die Klinik-Card.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Kostenübernahmeerklärung & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- gesetzliche Krankenversicherung
- Betriebskrankenkassen
- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
- Sachleistungsprinzip
- Pflegekassen
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Abschlusskostenquote
- Zuzahlung gesetzliche Krankenversicherung GKV
- Klinik Card Versichertenkarte
- Eigenkapitalquote
Stand: 18.03.2010
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