Krankenhaus
Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung, in der durch ärztliche und pflegerische Leistungen die Krankheiten, Beschwerden oder körperlichen Schäden festgestellt und therapiert oder gelindert werden. Auch die Leistungen für Geburtshilfe und die Sterbebegleitung gehören zur Aufgabe eines Krankenhauses.
Rechtlich versteht man in Deutschland unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherte hat vom Grundsatz her die freie Wahl sowohl unter den privaten als auch den öffentlichen Krankenhäusern, die zum einen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, zum zweiten über die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten verfügen und zum dritten Krankengeschichten führen. Dies ist in den Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung (MB/KK) (§ 4 Abs. 4) festgelegt.
Lediglich für die gemischten Krankenanstalten sollte der privat Versicherte eine Kostenübernahmeerklärung von seiner privaten Krankenversicherung anfordern.
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Stichwortverzeichnis
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- Solvabilität
Stand: 16.03.2010
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