Krankenhaustagegeld
Eine Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt für jeden Tag für die Dauer eines medizinisch notwendigen stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld.
Dabei ist wichtig, dass die Höhe des Krankenhaustagegeldes frei versicherbar ist und dass der Bezug des Krankenhaustagegeldes zeitlich nicht begrenzt ist.
Mit dem Krankenhaustagegeld können private Kosten, die aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes anfallen und nicht durch eine andere Versicherung wie die Krankenversicherung übernommen werden, aufgefangen werden.
Damit sind beispielsweise Kosten gemeint wie die Haushaltshilfe für die Führung des Haushaltes anstatt der Hausfrau oder Mutter, etwaige Kosten für eine zusätzliche Hilfe im eigenen Betrieb, erhöhte Fahrkosten und Aufwendungen wenn das Krankenhaus nicht am Ort ist, die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn kleinere Kinder stationär behandelt werden müssen (Rooming-in), Kosten für die Zuzahlungen im Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten.
Beamte müssen die Differenz zwischen den bis 2005 üblichen Kosten der Versorgung (Zwei- oder Einbettzimmer, privatärztliche Behandlung etc.) und den Leistungen der Beihilfe übernehmen und können dies mit einem Krankenhaustagegeld versichern.
Die Beiträge für das Krankenhaustagegeld berechnen sich, wie üblich in der privaten Krankenversicherung, nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Höhe des Krankenhaustagegeldes.
Der wichtige Unterschied zum Krankentagegeld dadurch, dass das Krankenhaustagegeld nur für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes bezahlt wird und das Krankentagegeld auch ohne eine etwaige stationäre Behandlung nach der vereinbarten Karenzzeit bezahlt wird.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Selbstständige Tätigkeit
- Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
- Negativliste für Hilfsmittel
- Krankenversicherung
- Musterbedingungen MB KK 94
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Stand: 21.11.2008
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