Krankenkasse
In Deutschland hat sich im Bereich der Krankenversicherung ein zweigeteiltes System durchgesetzt.
Die beiden System, die private Krankenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen, unterscheiden sich vor allem bei der Berechnung der Beiträge und der Erbringung von Leistungen.
In der PKV werden die Beiträge risikogerecht anhand des Gesundheitszustandes und des Eintrittsalter des Versicherten berechnet. Die gesetzliche Krankenkasse erhebt die Beiträge anhand des Beitragssatzes vom monatlichen Bruttoeinkommen.
Es gibt in Deutschland unterschiedliche Kassenarten im Rahmen der Gesetzlichen Krankenkassen, wobei die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) auf klar abgegrenzte Regionen ausgerichtet sind, Betriebskrankenkassen (BKK) werden zumeist von Arbeitgebern, die mehr als 1000 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, gegründet. Darüber hinaus bieten Handwerksinnungen ihren Mitgliedern auch die Möglichkeit an, eine Innungskrankenkasse zu gründen, wenn mehr als 1000 Versicherungspflichtige in der Innung vorliegen. Die Ersatzkassen sind im Markt der Krankenkassen auch erwähnenswert. Daneben gibt es nicht die Landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Knappschaft.
Die unterschiedlichen Arten der Krankenkassen haben sich aus der Historie heraus entwickelt. Anfangs waren die Allgemeinen Ortskrankenkassen dazu verpflichtet alle Versicherten aufzunehmen, wobei dies sich nach der Öffnung der einzelnen Krankenkassen geändert hat. Der Versicherte hat nun die Möglichkeit sich frei zu entscheiden, ob er sich bei der AOK versichern will oder bei einer anderen Krankenkasse.
Nach dem GKV-WSG, besser bekannt unter dem Namen Gesundheitsreform 2007, ist es den einzelnen Krankenkassen möglich, auch kassenartenübergreifend zu fusionieren. Nach dem Inkrafttreten des GKV-WSG und mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum Jahreswechsel am 1.1.2009, werden die bisher geltenden Vorschriften durch den dann aktiven Gesundheitsfonds nochmals verändert. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die gesetzlichen Krankenkassen selbstständig den eigenen Haushalt bestimmen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen wie Leistungsvorgaben (Pflichtleistungen und Satzungsleistungen) noch stärker als bisher durch den Gesetzgeber bestimmt werden wird.
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Stand: 09.02.2010
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