Krankenkassensätze
Die Krankenkassensätze sind die prozentualen Anteile des Arbeitseinkommens, die als Beitrag an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt werden.
Bis zur Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 war es so, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Krankenkassensätze festgelegt hatten, mit der Gesundheitsreform 2007 wurde der einheitliche Krankenkassensatz, der durch die jeweils amtierende Regierung festgelegt wird, eingeführt.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Anschlussheilbehandlung
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Morbidität
- Verwaltungskostenquote
- Tarif
- Alterungsrückstellung
- Negativliste für Hilfsmittel
- Krankenhaus
- Betriebskrankenkasse
- Alkoholklausel
Stand: 11.03.2010
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