Krankentagegeld-Versicherung

Krankentagegeld-Versicherung

Die Krankentagegeldversicherung dient zur Absicherung des Verdienstes und schützt vor Einkommensverlusten bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Die Höhe des versicherten Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung richtet sich nach dem Einkommen.

Angestellte erhalten im Normalfall eine Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Leitende Angestellte haben zum Teil in ihrem Anstellungsvertrag eine längere Gehaltsfortzahlung vereinbart. Die Berechnung der Höhe des versicherten Krankentagegeldes richtet sich nach dem Brutto und Netto Verdienst, und zwar erhält man als Angestellter ein Brutto-Krankengeld von 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes, maximal jedoch 90 Prozent des Netto-Gehalts. Von diesem Krankengeld-Anspruch werden die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Wenn in der PKV ein Krankentagegeldversicherung versichert wird, so sollte ein Angestellter 90 Prozent des Nettogehalts zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge versichern.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung maximal 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren wegen derselben Krankheit leistet.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Krankentagegeld-Versicherung & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 25.07.2008
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