Krankenversicherung Beamte
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch bekommen vom Dienstherrn für sich und die berücksichtigungsfähigen Familienmitglieder zum Teil die anfallenden Behandlungskosten erstattet, und zwar in Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes. Die Höhe der Beihilfesätze ist bei Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Die verbleibenden Restkosten können privat im Rahmen einer Restkostenversicherung oder auch Beihilfeversicherung versichert werden.
Ein kurzer Einblick in die verschiedenen Beihilfebemessungssätze des Bundes und der angeschlossenen Länder
- Beihilfeberechtigter mit weniger als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern:
Beihilfeberechtigter 50 % Ehegatte 70 % Kinder 80 % - Beihilfeberechtigter mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern:
Beihilfeberechtigter 70 % Ehegatte 70 % Kinder 80 % - Versorgungsempfänger:
Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte 70 % Kinder 80 % - beihilfeberechtigte Waisen
beihilfeberechtigte Waisen 80 %
Die Bedingungen der einzelnen Krankenversicherungen für Beamte unterscheiden sich sehr. Auch die Stiftung Warentest hatte vor kurzem die privaten Krankenversicherungen für Beamte getestet.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Beamte & private Krankenversicherung.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Verwendungsquote
- Tarif
- Versicherungsvertreter
- Selbstbeteiligung
- Verwaltungskostenquote
- gesetzliche Krankenversicherung
- Antrag Ablehnung
- Versicherungspflicht Praktikanten
- private Krankenkasse
- RfB-Quote
Stand: 29.08.2008
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