Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ersetzt dem Versicherten ganz oder teilweise die Behandlungskosten nach einem Unfall, bei Krankheiten oder Mutterschaft.
In Deutschland ist die Krankenversicherung ein Teil des Gesundheitswesens, welches im Sozialversicherungssystem angesiedelt ist. Dabei gibt es in Deutschland zwei Arten der Krankenversicherung, auf der einen Seite die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und auf der anderen Seite die Private Krankenversicherung (PKV).Einige statistische Zahlen zur Verteilung der beiden Arten der Krankenversicherung: Im Jahre 2006 waren 87,5 Prozent der Krankenversicherten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die restlichen 12,5 Prozent waren Mitglied in einer privaten Krankenversicherung.
Diese beiden Arten der Krankenversicherung unterscheiden sich vom Grundsatz her in einigen Bereichen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung wird aus Umlagen finanziert, wobei ein festgelegter Beitragssatz von den gesetzlich Krankenversicherten über das Umlageverfahren eingezogen wird. Die Schwachstellen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung sind offensichtlich:
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden keine Alterungsrückstellungen für die höheren Behandlungskosten im Alter gebildet.Die aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Zahl der Beitragszahler notwendige Sicherung gegen die Demographie ist nicht gegeben. Dies führt automatisch zu immer höheren Beitragssätzen. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nur auf das persönliche Einkommen ausgerichtet und werden nicht risikogerecht berechnet. Die Beiträge zur GKV beinhalten eine Umverteilungskomponente. Die Einkommens-Mittelschicht wird mit der Umverteilungskomponente finanziell belastetet. Überspitzt formuliert bezahlt die Einkommens-Mittelschicht einen Teil der notwendigen Beiträge für Geringverdiener und beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in dem SGB V staatlich festgelegt und wird auch auf die wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen begrenzt.
Die Private Krankenversicherung (PKV) positioniert sich ein wenig anders.
Die Private Krankenversicherung berechnet die Beiträge aufgrund der zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer vereinbarten tariflichen Leistung. Dabei findet eine Gesundheitsprüfung statt, mit der die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) sowohl risikobezogen und auch einkommensunabhängig sind. Die PKV ist auch in der Sicherung gegen die Demographie besser gesichert als die GKV, denn es werden tarifliche Alterungsrückstellungen gebildet und auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszuschlag noch eine zusätzliche Alterungsrückstellung gebildet. Damit wappnet sich die Private Krankenversicherung gegen die vorhersehbaren Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe. Eine Problemstellung gibt es auch in der privaten Krankenversicherung, denn diese beinhaltet nur den Risikoausgleich innerhalt einer Tarifgruppe und es findet keine Umverteilung mit weiteren Versicherungsgruppen des gleichen Versicherungsunternehmens statt.
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Stand: 16.03.2010
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