Krankenversicherungspflicht
Die Pflicht, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, ist von einigen Faktoren wie z.B. Höhe des Einkommens, beruflicher Status etc. abhängig.
Grundsätzlich kann man sagen, dass alle, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und abhängig beschäftigt sind, der Krankenversicherungspflicht unterliegen.
Dazu gehören unter anderem folgende Personen:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
- Rentner, wenn sie mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens der GKV versichert waren.
- Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis zum vollendeten 30. Lebensjahres (es gibt auch Ausnahmeregelungen und Sonderfälle)
- Praktikanten, die ein Praktikum an einer Universität oder FH ableisten, oder die an einer Universität imatrikuliert sind und ein Praktikum außerhalb der Universität absolvieren.
- Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Landwirte und deren mitarbeitenden Familienmitglieder
- Künstler oder Publizisten
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Stichwortverzeichnis
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- Anthroposophische Medizin
- Gebührenordnung
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- Portabilität
- EBM
- Kostenübernahmeerklärung
- Ambulante Behandlung
- Zahlungsverzug
- Annexvertrieb
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
Stand: 09.02.2012
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