Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Natürlich kann der Versicherungsnehmer seine Krankenversicherung kündigen.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist ab dem Zugang beim Versicherungsunternehmen wirksam.
Man unterscheidet bei der Kündigung zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Kündigung durch den Versicherungsnehmer & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- gesetzliche Krankenkasse
- Negativliste für Arzneimittel
- Sanatorium
- Ombudsmann
- Spartentrennung
- Anlassbezogenheit
- Versorgungsempfänger
- VSt
- Betriebskrankenkasse
- Kennzahlenkatalog
Stand: 05.07.2008
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