Kündigung wegen Beitragsanpassung
Nach einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Verträge der betroffenen Personen.
Auch wenn die tariflichen Leistungen der privaten Krankenversicherung durch den Versicherer vermindert werden kann der Versicherungsnehmer kündigen.
Die Kündigung wegen Beitragsanpassung muss vor dem Inkrafttreten der Beitragsanpassung dem Krankenversicherer zugegangen sein. Wenn die Beitragsanpassung wirksam ist, hat der Versicherungsnehmer sein Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Beitragsanpassung verwirkt.
Die Kündigung wegen Beitragsanpassung wird ab dem Zeitpunkt der Beitragsanpassung wirksam.
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Stand: 17.03.2010
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