Kündigungsrücknahme

Kündigungsrücknahme

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Krankenversicherung gekündigt hat, so kann er diese Kündigung auch mit einem Antrag auf Kündigungsrücknahme auch rückgängig machen. Dies gilt sowohl für einzelne Vertragsteile als auch den gesamten Krankenversicherungsvertrag.

Voraussetzung für die Kündigungsrücknahme ist, dass der Antrag auf Kündigungsrücknahme bei der Versicherungsgesellschaft eingeht, bevor die ausgesprochene Kündigung wirksam wird.

Wenn die Kündigung bereits wirksam sein sollte, so kann der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung stellen, wobei eine Gesundheitsprüfung durch den Krankenversicherer durchgeführt wird. Bindefristen gelten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Wichtig ist, dass die gekündigte Krankenversicherung erst dann wieder auflebt, wenn die PKV den Antrag auf Kündigungsrücknahme angenommen hat, wobei die private Krankenversicherung frei entscheiden kann, ob der Antrag auf Kündigungsrücknahme angenommen oder der Antrag abgelehnt wird.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Kündigungsrücknahme & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 29.08.2008
© versicherungguenstig.com

KündigungsrücknahmeKündigungsrücknahme