Mutterschutz Gesetzliches Beschäftigungsverbot
Werdende Mütter stehen ab der sechsten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin unter dem Mutterschutz. Auf eigenen Wunsch darf allerdings die werdende Mutter noch weiter arbeiten.
Nach der Geburt folgt das achtwöchige gesetzliche Beschäftigungsverbot.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten beträgt das Beschäftigungsverbot 12 Wochen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Gesetzliches Beschäftigungsverbot & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Sozialversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Arzneimittel
- Sozialstation
- Standardtarif
- BEMA
- Krankenversicherungsvertrag
- Standardversicherung für Rentner
- EBM
- Krankenkassen Beitragssätze
Stand: 12.02.2012
© versicherungguenstig.com
