Negativliste für Arzneimittel
Die Negativliste für Arzneimittel ist seit dem 1.7.1991 wirksam und entbindet die gesetzlichen Krankenkassen von der Leistung für bestimmte Arzneimittel. Festgeschrieben ist die Negativliste für Arzneimitteliste in der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ähnlich wie die Negativliste für Hilfsmittel entbindet die Negativliste für Arzneimittel die GKV von der Leistungspflicht für Medikamente, die
- keinen nachgewiesenem therapeutischen Nutzen haben
- eine Vielzahl von Wirkstoffen (mehr als drei Wirkstoffe) beinhalten
- für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten
Einen genauen Einblick welche Arzneimittel von der GKV nicht mehr übernommen werden gibt der vollständige Text der Verordnung.
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Stand: 25.07.2008
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