Negativliste für Hilfsmittel




Negativliste für Hilfsmittel

Die Negativliste für Hilfsmittel ist seit dem 1.Januar 1990 für die gesetzlichen Krankenversicherungen gültig. Festgehalten wurde die Negativliste für Hilfsmittel in der "Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis"

Mit der Negativliste für Hilfsmittel entfiel die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für folgende Hilfsmittel:

Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen:

Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis:

Instandsetzungen

Reperaturen von Brillengestellen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einschließlich Aufarbeitung einer vorhandenen Fassung.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Negativliste für Hilfsmittel & Krankenversicherung.

Stichwortverzeichnis

Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:

Stand: 10.02.2012
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