Obliegenheiten Beispiele
Bei Versicherungsverträgen bestehen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bzw der versicherten Person zur Anzeige von Versicherungsfällen und der Mitteilung versicherungsrelevanter Daten.
Einige Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat:
- Vorvertragliche Anzeigepflicht:
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages müssen alle Gefahren wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden. - Schadenminderungspflicht:
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer alles unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich halten. - Schadensanzeige:
Der Schaden muss der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich angezeigt werden. - Auskunftspflicht:
Dem Versicherer alle zur Schadensregulierung notwendigen Angaben zu machen. - Belegpflicht:
Der VN muss die Höhe des Schadens belegen. - Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer eine Gefahrerhöhung anzuzeigen.
Im Rahmen der privaten KV sind darüber hinaus noch weitere Obliegenheiten zu beachten:
- Im Falle einer staionären Behandlung in einem Krankenhaus muss dies spätestens zehn Tage nach Beginn der Behandlung angezeigt werden.
- Auf Verlangen der Versicherungsgesellschaft ist der Versicherungsnehmer oder die VP verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
- Sobald eine weitere Krankenversicherung besteht und diese in Anspruch genommen wird so muss dies dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.
- Weitere Krankenhaustagegeldversicherungen dürfen nur mit der Zustimmung der bestehenden PKV abgeschlossen werden.
- Wenn eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, so ist dies dem Krankenversicherer unverzüglich anzuzeigen.
- Ärztlichen Anweisungen sind durch die versicherte Person gewissenhaft zu befolgen und vor allem ist alles zu unterlassen, was der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Genesung hinderlich ist. Dies gilt hauptsächlich für die Krankentagegeldversicherung.
- Ein etwaiger Berufswechsel bei einer Krankentagegeldversicherung ist dem Krankenversicherer unverzüglich anzuzeigen.
Wenn diese Obliegenheiten verletzt werden, so droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Obliegenheit & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Mutterschutz Gesetzliches Beschäftigungsverbot
- Versicherungspflicht GKV
- Eigenkapitalquote
- Krankenkassentarife
- Annexvertrieb
- Vertragsarzt Kassenarzt
- Anlassbezogenheit
- Ambulante Ergänzungsversicherung
- Abdingung
- Arbeitgeberbescheinigung
Stand: 09.02.2012
© versicherungguenstig.com
