Obliegenheiten




Obliegenheiten

Von Obliegenheiten spricht man bei einem Versicherungsvertrag und benennt damit die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.

Beispielsweise hat der Kunde einer privaten Krankenversicherung die Pflicht die Beiträge zu zahlen (Beitragspflicht), und bei Antragsstellung die Obliegenheit, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Festgehalten sind die Obliegenheiten sowohl im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als auch in den Versicherungsbedingungen.

Man unterscheidet zwischen den Obliegenheiten vor Vertragsabschluss (Anzeigepflicht), nach dem Vertragsabschluss und vor dem Versicherungsfall und nach Vertragsabschluss und nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Zwar kann der Krankenversicherer diese Obliegenheiten nicht einklagen, allerdings kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Leistungen verwehren, wenn dieser die Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

Noch Fragen zu den Obliegenheiten & private Krankenversicherung ? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stichwortverzeichnis

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Stand: 21.11.2008
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Obliegenheiten: Rechte und Pflichten aus dem VersicherungsvertragObliegenheiten