Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Der Ombudsmann bietet seit 2001 bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft eine neutrale und unabhängige aussergerichtliche Schlichtung.

Um ein Ombudsverfahren einzuleiten muss der strittige Sachverhalt kurz schriftlich dargelegt werden. Diese Ausführung muss unter anderem neben den Beschwerdegründen und die Wünsche des Versicherungsnehmers auch dessen persönliche Daten und alle für eine Entscheidung bedeutsamen Unterlagen in Kopie beigefügt werden.

Der Ombudsmann leitet eine begründete Beschwerde an die Versicherungsgesellschaft mit der Bitte um Stellungnahme weiter und spricht nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen eine unverbindliche schriftliche Empfehlung aus.
Es gibt in Deutschland zwei Ombudsmänner für das Versicherungswesen:


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Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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