Ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt drei Monate.

Zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs der ordentlichen Kündigung und dem Ende des Krankenversicherungsvertrages müssen drei volle Kalendermonate liegen.

Wenn der letzte Tag der Erklärungsfrist auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der Krankenversicherung zugeht.

Ein Grund für die ordentliche Kündigung muss nicht angegeben werden. Die ordentliche Kündigung kann sich auf einzelne Personen oder Tarife beschränken.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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