Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit beschreibt den Zustand, in dem eine Mensch durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft außerstande ist, alltägliche Aktivitäten und Verrichtungen selbständig zu bewältigen. Um die daraus resultierende Defizite zu kompensieren wird Hilfestellung entweder durch Angehörige, Fachkräfte der professionellen ambulanten Pflegedienste oder Pflegeheime benötigt.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit (Einstufung in Pflegestufen) und damit die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflegeversicherung richtet sich nach der Häufigkeit des Hilfebedarfs.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Pflegebedürftigkeit & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
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- Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
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Stand: 25.07.2008
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