Pflegekassen
Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und erfüllen laut SGB XI folgende Aufgaben:
- Die Pflegekassen erbringen Sach- und Geldleistungen ebenso wie Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen.
- Zeitgleich wird die Versorgung der gesetzlich Versicherten koordiniert und auf Effektivität und vor allem die Wirtschaftlichkeit überwacht.
- Die Pflegekassen sind angehalten, für das Pflegepersonal Schulungen und Pflegekurse durchzuführen.
- Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen werden unter bestimmten gesetzlichen Umständen durch die Pflegekassen übernommen.
- Die Pflegekassen müssen ein Versichertenverzeichnis führen und bestimmte Statistiken erstellen.
- Die einzelnen Pflegekassen sind für den Einzug der eigenen Beiträge verantwortlich, wobei die Pflegekassen in Eigenverantwortung für die Finanzmittel zuständig sind und auch Rechenschaft über die Einnahmen ablegen müssen.
- Neben den finanziellen Leistungen sind die Pflegekassen aber auch verpflichtet, die Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen zu informieren und zu beraten.
- Die Pflegekassen sind veranwortlich für eine flächendeckende Versorgungsstruktur hinsichtlich der Pflege.
Weiterführende Fragen zum Thema Pflegekassen & Krankenversicherung beantworten wir Ihnen gerne.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Abschlusskosten Krankenversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Beitragsrückerstattung
- Wartezeiten
- Versicherungspflicht bei Studenten
- Krankenversicherungsvergleich
- Wahltarif
- Teilstationäre Behandlung
Stand: 09.02.2010
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