Portabilität
Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass alle, die zum Wechsel aus einem 'normalen' PKV-Tarif in den Basistarif berechtigt sind, die bisher angesparten Alterungsrückstellungen in der PKV von einer Versicherungsgesellschaft zu einem anderen Versicherer mitnehmen können.
Wenn der Basistarif bei dem Unternehmen, bei dem auch bisher die PKV bestand, gewählt wird, so können die angesparten Alterungsrückstellungen vollständig übertragen werden.
Bei dem Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer ist die Portabilität nur in der Höhe möglich, in welcher Ansprüche auf die Alterungsrückstellungen entstehen würden, wenn der Basistarif gewählt worden wäre. Diese Regelung ist nur für die Personen gültig, welche die PKV nach dem 1.1.2009 abschließen.
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Stand: 12.03.2010
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