Rehabilitation
Unter der Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beispielsweise nach einem Unfall.
Die GKV leistet für Rehabilitationen, wenn diese medizinisch notwendig sind um Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder Beschwerden zu lindern.
Diese Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden nur dann erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Die privaten Krankenversicherungen erbringen die Leistungen für Rehabilitations-Maßnahmen entsprechend den Tarif-Beschreibungen.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Rehabilitation & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Wartezeiten
- Kuren
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- gesetzliche Krankenkasse
- Vorversicherung
- Kennzahlenkatalog
- Pflegegutachten
- Versicherungsvertragsgesetz
- 3 Jahres Frist
- Ombudsmann
Stand: 29.08.2008
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