Risikozuschlag
Ein Risikozuschlag spiegelt das Ergebnis der Risikobeurteilung in der privaten Krankenversicherung wider.
Der Kalkulation der Tarifbeiträgen in der privaten Krankenversicherung liegen Personen zugrunde, die gesund sind. Man kann auch sagen, dass die Beiträge risikogerecht kalkuliert sind.
Dadurch unterscheidet sich die private Krankenversicherung von der GKV.
Bei einem Antrag auf private Krankenversicherung wird nun jeder einzelne Antragssteller anhand der Gesundheitsprüfung aufgrund der Antragsfragen geprüft, ob ein erhöhtes Risiko aufgrund von Vorerkrankungen und Beschwerden vorliegt.
Wenn nun Vorerkrankungen vorliegen, die nicht restlos ausgeheilt sind oder wieder aufleben könnten, so wird ein Risikozuschlag von der privaten Krankenversicherung erhoben.
Die Höhe des Risikozuschlages wird anhand des Krankheitsbildes und der wahrscheinlich daraus resultierenden Kosten festgelegt.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Risikozuschlag & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
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- gesetzliche Krankenkasse
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Stand: 05.07.2008
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