Rückversicherung
Die Rückversicherung dient dem Versicherungs-Unternehmen zur Absicherung gegen sehr hoher Einzelrisiken oder auch gegen nicht kalkulierbare Vermögensschäden beispielsweise durch Katastrophen.
Konkret bedeutet der Begriff Rückversicherung, dass der Erstversicherer (sprich das das einzelne Versicherungsunternehmen) einen zu benennden Teil seines aus jedem Versicherungsvertrags zu übernehmenden Risikos mit dem entsprechenden Prämienanteil an eine andere Versicherungsgesellschaft (Rückversicherer) überträgt.
Die Rückversicherung streut wiederum das Risiko und schafft einen Risikoausgleich, imdem 'Überrisiken' mehrerer Erstversicherer übernommen werden.
Der Vorteil für die einzelne Versicherugnsgesellschaft liegt einfach darin, dass auch Risiken und Wagnisse versichert werden können, die wegen ihrer Höhe oder ihrer Gefährlichkeit die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen würden.
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Stichwortverzeichnis
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- Krankenhaustagegeld
- Rehabilitation
- Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
- Sozialversicherungsabkommen
- Kurortklausel
- Freie Heilfürsorge
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- BEMA
- Anschlussheilbehandlung
- Gebührenordnung Zahnärzte
Stand: 17.03.2010
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