Sachleistungsprinzip
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nach dem Sachleistungsprinzip. Darunter versteht man die Bereitstellung von Leistungen durch die Krankenkasse, die es den gesetzlich Versicherten und deren mitversicherten Familienangehörigen nehmen ärztliche Leistungen in Anspruch, ohne eine Rechnung durch den behandelnden Arzt zu erhalten.
Mit diesem Sachleistungsprinzip erfüllt die gesetzliche Krankenversicherung ihre Leistungspflicht durch die Bereitstellungen von medizinischen Sachleistungen.
Alle GKV-Versicherten, die ihren Status durch eine Versichertenkarte nachweisen, haben Anspruch auf eine Behandlung im Sachleistungssystem, ohne dafür eine Rechnung zu erhalten.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Soziale Pflegeversicherung
- Technischer Beginn
- Arbeitgeberbescheinigung
- Eigenkapitalquote
- Versorgungsempfänger
- Krankenhaustagegeld
- Schadenquote
- Sozialgesetzbuch
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vorversicherung
Stand: 29.08.2008
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