Sanatorium
Als Sanatorium (Heilanstalt) wird meistens eine Kurklinik oder Kurbad bezeichnet.
Für stationäre Behandlungen in der in der privaten Krankenversicherung (PKV) in diesen gemischten Krankenanstalten, die eben auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchführen, benötigt der Versicherte vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung.
Solange es sich nicht um eine medizinisch indizierte stationäre Krankenhausbehandlung, sondern beispielsweise um eine Kur handelt, so besteht normalerweise kein Versicherungsschutz in der PKV.
Dies gilt auch für so genannte Anschlussheilbehandlungen. Sehr viele Versicherungen bieten inzwischen spezielle Kurtarife an.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Sanatorium & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Tarif
- Anthroposophische Medizin
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Musterbedingungen MB KK 94
- Verbandmittel
- Anrechnungsbetrag
- Kuren
- Wehrpflicht
- Versicherungsschein
- Versicherungsaufsichtsgesetz
Stand: 25.07.2008
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