Sanatoriumsbehandlung
Eine Sanatoriumsbehandlung verfolgt die gleichen Ziele wie eine Kur, sprich Prophylaxe, Besserung des Gesundheitszustandes und der Genesung nach einer akuten Erkrankung. Zusätzlich wird sowohl die Unterkunft, Pflege, Verpflegung und Behandlungen in einem Sanatorium angeboten.
Für Sanatoriumsbehandlung und auch Kuren sehen die Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung generell eine Einschränkung der Leistungspflicht vor (§ 5 Abs. 1 d MB/KK). Entscheidend sind die Vereinbarungen im jeweiligen Tarif.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Sanatoriumsbehandlung & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Schadenminderungspflicht
- Ombudsmann
- BEMA
- Pflegestufe
- Sparanteil
- Kontrahierung
- private Krankenvollversicherung
- Versicherungspflicht Azubis
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
Stand: 05.07.2008
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