Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht ist eine der Obliegenheiten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt wurden.
So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst gering zu halten.
Für den Bereich der privaten Krankenversicherung bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person im Krankheitsfall die ärztlichen Anweisungen gewissenhaft befolgt und alles, was der Genesung entgegensteht, unterlässt.
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Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Krankenhaus
- Obliegenheiten Beispiele
- Ehegattennachversicherung
- Angeborene Leiden
- Verwaltungskostenquote
- Vollversicherung
- Abdingung
- Vertragsbeginn formeller Beginn
- Ordentliche Kündigung
- Sozialstation
Stand: 30.07.2010
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