Schadenrichtlinie
Es gibt aktuell insgesamt drei EG-Richtlinien, wobei die dritte EG-Richtlinie für die Schaden-, Unfall-, Kredit-, Rechtsschutz- und auch die private Krankenversicherung wichtig ist.
Hier die wichtigsten Punkte aus der dritte EG-Richtlinie
- Dienstleistungsfreiheit: Die Dienstleistungsfreiheit legt fest, dass Versicherungsunternehmen aus anderen EG-Mitgliedstaaten private Krankenversicherungen in Deutschland anbieten dürfen, ohne dort eine Niederlassung zu haben.
- Heimatlandkontrolle: Die Heimatlandkontrolle bedeutet, dass eine Versicherungsgesellschaft bei der Aufsicht des eigenen Heimatlandes eine Zulassung beantragen kann, und mit dieser Zulassung für alle Mitgliedslänmder gültig ist.
- Bedingungs- und Tarifgenehmigung: Die in Deutschland angebotenen privaten Krankenversicherungen unterliegen nicht mehr der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde.
- Spartentrennung: Die bisher geltende Spartentrennung ist seit 1994 nicht mehr relevant.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Schadenrichtlinie & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- gesetzliche Krankenversicherung
- Anlassbezogenheit
- Ambulante Behandlung
- Gerichtsstand
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Nettoverzinsung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Rehabilitation
- Arbeitsunfähigkeit
- Risikostrukturausgleich
Stand: 25.07.2008
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