Schadensregulierung
Eine Schadensregulierung umreisst den gesamten Ablauf nach einem Schadensfall.
Die Schadensregulierung beginnt mit einer Schadensmeldung des Versicherungsnehmers, gefolgt von den Ermittlungen des Versicherers, der Schadensfeststellung bis hin zur Erbringung der Versicherungsleistung im Rahmen des Versicherungsvertrags.
Bei der Schadensabwicklung hat der Versicherungsnehmer gewisse Obliegenheiten zu erfüllen, wie beistpielsweise eine Schadensminderungspflicht und auch eine Mitwirkungspflicht.
Wenn diese Obliegenheiten nicht erfüllt werden, so kann die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei sein, d.h. der Versicherer verweigert die Leistung und der Schaden wird nicht durch die Gesellschaft reguliert.
Jeder einzelne Schadensfall kann, sobald der Verursacher benannt werden kann, grundsätzlich privat reguliert werden. Das wirtschaftliche und finanzielle Risiko eines Schadens wird zumeist mit einem Versicherungsvertrag rückgedeckt.
Sie möchten mehr erfahren zum Thema Schadensregulierung & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Wahlleistungen
- BEMA
- Sachleistungsprinzip
- Versorgungsempfänger
- Unterhaltssicherung
- Heilmittel
- RfB-Quote
- Krankenversicherungspflicht
- Wehrpflicht
- Unfall
Stand: 16.03.2010
© versicherungguenstig.com
