Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) beschreibt den Anteil, welchen der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat.
In der privaten Krankenversicherung gibt es eine absolute und/oder prozentuale Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung wird im Versicherungsvertrag vereinbart. Die über diesen vereinbarten Selbstbehalt hinausgehenden Beträge werden vom Krankenversicherer erstattet.
Die Private Krankenversicherungen erreichen durch die Selbstbeteiligung, dass die Versicherten kleinere Rechnungen nicht bei der Versicherungsgesellschaft einreichen, und die Gesellschaft kann dadurch unter anderem auch Verwaltungskosten einsparen, was wiederum zu günstigeren Beiträgen für die PKV führt.
Darüber hinaus bekommen die Kunden Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme der Versicherungsleistung angeboten, was zur Beitragsstabilität, aber auch zur Zunahme der Eigenleistung des Versicherten beiträgt.
Wir informieren Sie gerne und helfen Ihnen natürlich bei der Wahl der optimalen Selbstbeteiligung in Ihrer privaten Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Gesundheitsprüfung
- Verwaltungskostenquote
- Verbandmittel
- Wartezeiten
- Abdingung
- Morbidität
- Änderung der AVB
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Arbeitsunfähigkeit
- Alterungsrückstellung
Stand: 04.07.2009
© versicherungguenstig.com
