Selbstständige Tätigkeit

Selbstständige Tätigkeit

Wer eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit entsprechend Paragraph 5 Abs. 5 SGB V ausübt, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Selbstständige kann sich in der privaten Krankenversicherung krankenversichern.

Diese Aussage ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft, so muss die

Wenn der Selbstständige wenigstens einen Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt, so liegt eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit vor.

Wenn ein Selbstständiger über eine weiter Arbeitnehmertätigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen KV wurde, so kann nach sechsmonatiger Versicherungszeit bei Aufgabe der unselbstständigen Tätigkeit die freiwillige Weiterversicherung beantragen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Selbstständige Tätigkeit & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 25.07.2008
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