Solidaritätsprinzip




Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung ist mit wenigen Worten durch die Formulierung 'Einer für alle, alle für einen' umschrieben.

Das Solidaritätsprinzip besagt, dass sich der Leistungsanspruch normalerweise nach dem Bedarf und der Bedürftigkeit und nicht nach dem persönlichen Risikoumständen des einzelnen Versicherten richtet.

Vom Grundsatz her beruht die Sozialversicherung in Deutschland, sprich die gesetzlichen Unfall-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, auf dem Solidaritätsprinzip.

Im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip steht das Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung (PKV). In der PKV hängt die Beitragshöhe vom persönlichen Risiko und dem gewünschten Leistungsnievau ab.

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Stand: 18.03.2010
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