Solvabilität

Solvabilität

Unter Solvabilität ist die Ausstattung mit Eigenmitteln eines Versicherers zu verstehen und beschreibt das Verhätlnis zwischen Beitragseinnahmen, Schäden und Eigenkapital.

Versicherer sind entsprechend § 53c VAG verpflichtet, die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge im eigenen Bestand Eigenmittel in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden.

Die Solvabilitätsspanne ergibt sich entweder nach den jährlichen Beitragseinnahmen der Versicherungsgesellschaft (Beitragsindex) oder nach den durchschnittlichen Ausgaben der Krankenversicherung für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex), wobei der der jeweils höhere Index (vgl. § 1 KapitalausstattungsVO) maßgeblich ist.

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Stand: 05.07.2008
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