Spartentrennung
Die Spartentrennung beschreibt die gesetzliche Vorgaben, dass bestimmte Versicherungszweige in einem Versicherungsunternehmen allein zu betreiben sind. In diesen Fällen ist der Gesellschaft untersagt, mehrere Sparten (z.B. Lebensversicherung und Krankenversicherung) zu führen.
Für diese Spartentrennung gibt es wichtige Gründe:
- Transparenz
- Zuordnung der Kosten zu dem Verursacher
- Verwendung von Beiträgen und Leistungen ausschließlich für die jeweilige Sparte
- die Quersubventionierung für andere Versicherungssparten wird unterbunden.
- Verwendung eventueller Überschüsse allein zu Gunsten der Versicherten der betreffenden Sparte.
- Konkurssicherung
Wir informieren Sie gerne zum Thema Spartentrennung & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Arglistige Täuschung
- Wehrpflicht
- Gesundheitsfonds
- Morbidität
- Nettoverzinsung
- Versicherungsfachmann
- Überschussbeteiligung
- Beitragsanpassung
- Tarifwechsel
- Vorversicherung
Stand: 05.07.2008
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