Spartentrennung

Spartentrennung

Die Spartentrennung beschreibt die gesetzliche Vorgaben, dass bestimmte Versicherungszweige in einem Versicherungsunternehmen allein zu betreiben sind. In diesen Fällen ist der Gesellschaft untersagt, mehrere Sparten (z.B. Lebensversicherung und Krankenversicherung) zu führen.

Für diese Spartentrennung gibt es wichtige Gründe:

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Stand: 05.07.2008
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