Standardtarif (ST)




Standardtarif (ST)

Der Standardtarif muss von allen privaten Krankenversicherern angeboten werden und entspricht sowohl dem Leistungs- als auch Beitragsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den Standardtarif können alle privat Versicherten wechseln, die älter als 65 Jahre sind und mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit in der privaten Krankenversicherung versichert gewesen sein.

Der Standarttarif wird entsprechen der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) ab dem 1.1.2009 durch den neuen Basistarif ersetzt.

In dem Strandardtarif kann es allerdings bei der Abrechnung zu Schwierigkeiten kommen, da die Leistungen des Standarttarifs auf das Niveau der GKV beschränkt sind, und die meisten Ärzte über die im Standarttairf versicherten verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ hinaus liquidieren.

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Stichwortverzeichnis

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Stand: 21.11.2008
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