Standardversicherung für Rentner
Unter der Standardversicherung für Rentner versteht man, wenn sich ein Rentner in dem noch bis 1.1.2009 geöffneten Standardtarif krankenversichert.
Ab dem 1.1.2009 wird der Standardtarif, der den Leistungen in Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, durch den mit der Gesundheitsreform 2007 beschlossensn Basistarif abgelöst.
Vom Grundsatz her ist der Standardtarif ein Krankheitskostenvollversicherungs-Tarif in der privaten Versicherungswirtschaft, der einen Mindestversicherungsschutz bietet und maximal den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV kosten darf.
Sie haben Fragen zur Standardversicherung für Rentner in der Krankenversicherung? Wir helfen Ihnen gerne.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Unterhaltssicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Versicherungspflicht GKV
- Subsidiarität
- Erstprämie
- gesetzliche Krankenkasse
- Gesundheitsfonds
- Krankenhaus
- Zahlungsverzug
Stand: 10.02.2012
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