Tarif
Unter dem Tarif ist der Versicherungstarif einer Versicherungsgesellschaft zu verstehen, wobei in dem Tarif und den Tarifbestimmungen die detaillierten Leistungen der Versicherungsunternehmen beinhaltet sind.
Allgemein gesprochen kann man den Tarif in der privaten Krankenversicherung auch die Konditionen nennen, nach denen sich eine bestimmte Gruppe von Personen gleichartig versichern kann.
Der Tarif ist für die Versicherungsgesellschaft verbindlich und wird bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung Bestandteil des Versicherungsvertrages. Wichtig ist, dass die Gesellschaften frei sind in der Entscheidung, ob, mit wem und zu welchen Kondition ein Versicherungsvertrag geschlossen wird, da ja neben der klassischen Gesundheitsprüfung inzwischen auch immer mehr eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird.
Allerdings gibt es dabei die rechtlichen Grenzen wie das VVG und VAG. Normalerweise erstellt ein Versicherer für jedes seiner Produkte einen solchen eigenständigen internen Tarif.
Für Fragen zum Thema Tarife & private Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort.
Stichwortverzeichnis
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- Betriebskrankenkassen
- Betriebskennzahlen
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- Anschlussheilbehandlung
Stand: 15.03.2010
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