Tarifwechsel
Ein privat Versicherter kann innerhalb einer Versicherungsgesellschaft den PKV-Tarif wechseln. Dies nennt man im 'Versicherungsdeutsch' Tarifwechsel.
Wenn die Leistungen der PKV reduziert werden (höhere Selbstbeteiligung oder geringeres Leistungsniveau) ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
Sobald nun der Versicherungsschutz erhöht erhöht werden soll oder wenn ein leistungsstärker Tarif gewählt wird, so ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Wenn die die Erhöhung der Leistungen aufgrund einer Änderung der Beihilfeansprüche notwendig wird, so ist der Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung an gewisse Fristen gebunden.
Für etwaige Mehrleistungen des neuen Krankenversicherungstarifes sind grundsätzlich Wartezeiten abzuleisten.
Tauchen Fragen auf zum Thema Tarifwechsel & private Krankenversicherung ? Wir helfen Ihnen gerne.
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Krankenkassenvergleich
- Schadenminderungspflicht
- Angeborene Leiden
- Vergleich Krankenversicherung
- Krankenversicherungspflicht
- Überschussbeteiligung
- Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
- Standardversicherung für Rentner
- Versicherungsperiode
- Sozialversicherung
Stand: 16.03.2010
© versicherungguenstig.com
