Technischer Versicherungbeginn

Technischer Versicherungbeginn

Der technische Beginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer Beiträge für die Versicherung zu zahlen hat. Der technische Versicherungsbeginn bestimmt auch den Beginn der Versicherungsperiode. Wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, so dauert die Versicherungsperiode ein Jahr. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Eine längere Bindung wäre nichtig.

Der technische Versicherungsbeginn bestimmt damit den Fälligkeitstermin der Jahresbeiträge und zeitgleich den Beginn einer weiteren Versicherungsperiode, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht zum Ablauf der vorausgegangenen Versicherungsperiode gekündigt hat. Es ist möglich, dass der technische Beginn vor dem Versicherungsbeginn liegt, wenn der Vertrag rückwirkend abgeschlossen wurde. Der technische Beginn kann allerdings nicht nach dem Versicherungsbeginn liegen, da mit der Fälligkeit des Beitrages auch der Versicherungsschutz beginnt.

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Stand: 25.07.2008
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