Teilstationäre Behandlung
Teilstationäre Behandlungen sind Krankenhausleistungen, bei denen der Patient weniger als 24 Stunden im Krankenhaus verbringt.
Hauptsächlich werden diese Teilstationäre Behandlungen in Tages- oder Nachtklinik erbracht.
Die Patienten werden dort behandelt, z.B. unterziehen sich einer Operation, und verlassen nach der Operation das Krankenhaus.
Teilstationäre Leistungen sind in der Bundespflegesatzverordnung 1995 (BPflV) zwar als 'teilstationären Leistungen' aufgeführt, werden dort aber nicht definiert.
Bitte beachten Sie, dass eine teilstationäre Behandlung nicht identisch mit einer stationären Heilbehandlung wie in den AVB beschrieben,ist.
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Stichwortverzeichnis
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- Überschussbeteiligung
- Versicherungspflicht bei Rentnern
- Formeller Versicherungsbeginn
- Härtefallregelung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Eigenkapitalquote
- Akupunktur
- Sanatorium
- Heilmittel
- Abschlusskostenquote
Stand: 29.08.2008
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