Unfall

Unfall

Laut den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 99) liegt ein Unfall dann vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen bleibende, unfreiwillige Gesundheitsschädigung hervor ruft.

Unter dem Begriff Unfall sind laut den AUB 99 auch einige Verletzungsfolgen durch erhöhte Kraftanstrengung anzusiedeln.

In der privaten Krankenversicherung sind Behandlungskosten, die durch einen Unfall verursacht wurden, mitversichert.

In der PKV entfallen die allgemeinen Wartezeiten in der PKV für die Unfallfolgen.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Unfall & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 05.07.2008
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