Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherung

Im Unterhaltssicherungs-Gesetz (USG) sind die Unterhaltspflichten des Staates für Wehrpflichtige und deren Familienangehörigen geregelt.

Die Bestimmungen des USG erstrecken sich auf

Ausgenommen vom Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sind als Berufssoldaten oder auch Zeitsoldaten, denn diese erhalten Dienstbezüge.

Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Teilnehmer an Wehrübungen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge durch den Bund. Für die Dauer des Dienstes haben diese Personen Anspruch auf die Kostenübernahme einer Anwartschaftsversicherung durch den Bund.

Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, bekommen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstattet.

Die Ausnahme von dieser Regel sind wehrpflichtige Ärzte, Zahnärzte und auch Apotheker, denn diese erhalten Dienstbezüge.

Wir informieren Sie gerne zum Thema Unterhaltssicherung & private Krankenversicherung .

Stichwortverzeichnis

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Stand: 29.08.2008
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