Verbandmittel
Unter Verbandmittel sind laut Bundesverband Medizintechnologie e.V. medizinische Produkte zu verstehen, die der Verhütung, Versorgung und/oder Behandlung von Wunden bzw. der Stabilisierung, Immobilisation, funktionalen Mobilisation und/oder Kompression von Körperteilen dienen.
Darunter fallen unter anderem:
- Bandagen
- Binden
- Verbände einschließlich Halbstarrverbände
- Kompressen
- Tamponaden
- Tupfer
- Pflaster
- Sprays
- Binden
- Mull
- Watte
und dergleichen mehr.
Für Verbandmittel müssen GKV-Versicherte die gesetzlichen Zuzahlung leisten, PKV-Versicherte erhalten Verbandsmittel entsprechend der tariflichen Leistungsbeschreibung erstattet.
Wir informieren Sie gerne zum Thema Verbandmittel & private Krankenversicherung .
Stichwortverzeichnis
Bitte informieren Sie sich in unserem Stichwortverzeichnis auch zu folgenden Themen:
- Ombudsmann
- Selbstständige Tätigkeit
- Schadenquote
- Tarifwechsel
- Widerrufsrecht
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- Versicherungsmedizinischer Zuschlag
- Krankenkassensätze
- Arglistige Täuschung
Stand: 16.03.2010
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